Umgang mit Lernkontrollen

Im Unterrichtskonzept Lernräume melden sich die Kinder selbständig zu Prüfungen an, sobald sie ein Thema verstanden haben. Die Aufgaben in den Lernkontrollen entsprechen den Inhalten, die in den Heften geübt wurden, und werden in der Liste „Das kann ich in diesem Heft lernen“ auf der zweiten Seite jedes Heftes zusammengefasst.

Die individuellen Lernkontrollen ermöglichen den Kindern zu überprüfen, ob sie ein Thema beherrschen. Da das Verstehen der Inhalte Voraussetzung für die nachfolgenden Themen ist, werden ungenügende Lernkontrollen wiederholt.

Die Kinder absolvieren dieselben Prüfungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Dadurch bestünde die Möglichkeit, die Lernkontrollen untereinander weiterzugeben. Allerdings würde dies den Lernprozess untergraben, weil es dazu führte, dass die Kinder nachfolgende Themen nicht richtig verstehen könnten. In der Praxis scheint dieses Vorgehen bisher kaum vorzukommen.

In der Regel werden die Lernkontrollen zur Einsicht und Unterschrift mit nach Hause gegeben. Alternativ können die ersten Seiten der Tests in der Schule verbleiben, während dem Kind lediglich die letzte Seite mit der Beurteilung der Lehrperson und der erreichten Punktzahl ausgehändigt wird. Die vollständigen Lernkontrollen können in diesem Fall in der Schule eingesehen werden.

Unabhängig vom gewählten Vorgehen verbleiben alle Lernkontrollen am Ende des Schuljahres in der Schule.